Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte – das gibt es über die Krankenhauszusatzvers. zu wissen!
„Die Gesundheit ist unser höchstes Gut“ – diesen Satz hört man immer wieder und ein Großteil der Menschen geht damit d’accord. Wer jedoch genauer darüber nachdenkt, der kommt schnell zur Frage, ob er eigentlich genügend für den Erhalt seiner Gesundheit tut und ausreichend Prävention gegenüber schwerwiegenden Krankheiten unternimmt. Wissen kann dies natürlich niemand, doch ein gesunder Lebenswandel mit genügend Sport, einer ausgewogenen Ernährung sowie eine entsprechenden Gesundheitsvorsorge bilden den richtigen Grundstein dafür.
Trotzdem ist man nicht davor gefeit, schwer zu erkranken oder Opfer eines schlimmen Unfalls zu werden und im Krankenhaus im Ernstfall um sein Leben zu kämpfen. Statistisch gesehen betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einem Krankenhaus 2019 pro Patient rund sieben Tage.
Während dieser Zeit und besonders dann, wenn physische und psychische Schmerzen uns in eine Art Ausnahmesituation manövrieren, möchte man sich wenigstens bezüglich einer bestmöglichen Gesundheitsversorgung in Sicherheit wiegen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten für ihre Versicherten oftmals nur Standardleistungen, die eine Art Grundversorgung darstellen. Dementsprechend werden Kassenpatienten in der Regel in das erstbeste bzw. nächstgelegene Vertragskrankenhaus gebracht und vom aktuell dienstabhabenden Stationsarzt behandelt. Auch die Unterbringung selbst sieht als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen nur ein Mehrbettzimmer vor. Grundsätzlich sollte der Versicherte zwar auch mit den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen wieder gesunden: Doch wer sich einer solchen Situation die bestmögliche medizinische Versorgung – im frei wählbaren Krankenhaus mit Chefarztbetreuung – mit ausreichend Privatsphäre und Komfort wünscht, kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung aufstocken.
Krankenhauszusatzvers. – diese Vorteile warten beim Abschluss auf den Kassenpatienten
Neben der Zahnzusatzversicherung, die mit knapp 80 Prozent bei Kassenversicherten mit einer Zusatzversicherung eine der beliebtesten Policen ist, befindet sich die stationäre Zusatzversicherung mit gut einem Drittel auf dem zweiten Rang. Angeboten wird eine solche Police von zahlreichen kleineren wie auch großen Playern der Versicherungsbranche. Die Krankenhauszusatzversicherung von dem Anbieter Deutsche Familienversicherung bietet so beispielsweise einen maßgeschneiderten Schutz, der sich je nach Tarif flexibel anpassen lässt. Die Deutsche Familienversicherung (DFV AG) mit ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main setzt dabei seit ihrer Gründung im Jahre 2007 auf die unkomplizierte und digitale Abwicklung der Versicherungsangelegenheiten. Der Abschluss der Policen, die mit ihren unterschiedlichen Tarifen flexible Leistungsumfänge ohne Wartezeit bieten, sowie die Abwicklung der Versicherungsfälle bei einer Krankheit können dabei ohne Papierkram erledigt werden. Mit diesem Konzept erzielte der mittlerweile börsennotierte Versicherer mit seinen rund 170 Mitarbeitern einen Umsatz von über 114 Millionen Euro.
Dennoch sind sich viele Kassenpatienten oft unschlüssig, was genau hinter einer solchen stationären Zusatzversicherung steckt. Diesbezüglich kommt daher immer wieder die Frage auf: Was bringt eine Krankenhauszusatzversicherung?
Eine solche Zusatzversicherung kann zwar den Schmerz der im Rahmen einer schlimmen Erkrankung oder im Zuge einer Verletzung auftritt, nicht stärker mindern, doch bietet sie beispielsweise den Komfort der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Dies bedeutet für den Betroffenen nicht nur mehr Ruhe und Komfort, sondern auch den Wegfall eines empfindlichen Aufpreises, den man als Kassenpatient bei dieser Form der Unterbringung sonst zu zahlen hätte. Auch die bei einem Krankenhausaufenthalt sonst übliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag sowie Zusatzkosten für die Internet- und TV-Nutzung fallen nach dem Abschluss einer Krankenhaustzusatzversicherung weg.
Dennoch geht es nicht vorrangig darum, nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht zu werden: Vielmehr ist es Ziel, eine bestmögliche medizinische Behandlung zu erhalten. Im Klartext heißt das, in einer frei wählbaren Klinik von einem spezialisierten Arzt bzw. Chefarzt behandelt zu werden. Darüber hinaus geht es auch um die etwaige Anwendung alternativer oder neuartiger Heilmethoden, die in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen normalerweise nicht vorgesehen sind.
Umfang und Kosten einer stationären Zusatzversicherung
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Leistungen einer solchen Zusatzversicherung stellen sich Kassenpatienten immer wieder die Frage: Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung? Dies lässt sich pauschal nicht beantworten, da die letztendlichen Monatsbeiträge von den gewünschten Leistungen, dem Alter der Versicherten, möglichen Vorerkrankungen sowie weiteren Vertragsdetails abhängt. Bezüglich des Leistungsumfanges kommt es bei der Höhe des monatlichen Beitrages vor allem darauf an, bei welchem Anlass die Versicherungsleistungen greifen. So bieten die günstigsten Tarife die Zusatzleistungen der stationären Police nur bei Schädigungen der Gesundheit, die durch äußere Einwirkung wie durch Verbrennungen, Erfrierungen, Vergiftungen oder Verätzungen auftreten. Der nächst höhere Tarif greift dagegen noch zusätzlich bei schweren Erkrankungen wie beispielsweise Schlaganfällen, Hirninfarkten sowie bös- oder gutartigen Hirntumoren. Tarife, die bei allen Erkrankungen unabhängig ihrer Ursache greifen und die teilweise noch eine Terminwartezeit von unter fünf Tagen bei einem Facharzt garantieren, sind im Vergleich höherpreisig – bieten aber dafür einen umfassenden Schutz. Zudem gibt es unterschiedlichen Optionen hinsichtlich einer Altersrückstellung. So sind Tarife ohne Altersrückstellung in jungen Jahren deutlich günstiger, mit den Jahren steigen die Beiträge jedoch kontinuierlich an. Bei Verträgen mit Altersrückstellungen sind die anfänglichen Beiträge entsprechend höher. Dafür legt der Versicherer immer einen kleinen Teil der Beiträge zurück, um die Preissteigerungen im Alter zu kompensieren.
Die genauen Kosten bzw. Monatsbeiträge sollten daher stets gemäß den vorliegenden Rahmenbedingungen des Patienten und den gewünschten Leistungen bzw. Ansprüchen beim jeweiligen Anbieter geprüft werden.
Weiterführende Anhaltspunkte beim Abschluss einer stationären Zusatzversicherung
Viele Anbieter bieten ihre stationären Zusatzversicherungen zudem ohne Wartezeit an – die Versicherung gilt also bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Zudem beinhalten die stationären Zusatzversicherungen häufig eine Auslandsreise-Krankenversicherung, deren Leistungen weltweit greifen. Konkret heißt das, dass für die im jeweiligen Tarif der Zusatzpolice versicherungstechnisch abgedeckten Erkrankungen eine stationäre, ärztliche sowie zahnärztliche Akutversorgung gewährleistet ist. Dies beinhaltet unter anderem auch die teils enormen Kosten für den Krankenrücktransport nach Deutschland.
Zusätzlich haben Betroffene beim Eintreten einer durch die Zusatzpolice abgedeckten Krankheit die Möglichkeit, sich die Zweitmeinung eines Experten einzuholen. Dazu stehen in der Regel 24-Stunden-Hotlines zur Verfügung, bei denen der Versicherte weiterführende Informationen und Erklärungen bezüglich der vorliegenden Diagnose sowie der damit verbundenen Behandlungsmöglichkeiten erhält. Der Patient erhält auch direkt Auskunft über adäquate Behandlungseinrichtungen zum stationären Aufenthalt sowie zur späteren Anschlussbehandlung. Einige Tarife bieten auch die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung, sollten die im Vertrag zugesicherten Serviceversprechen nicht eingehalten werden.
Gerade für Kassenpatienten, die sich im Ernstfall eine bestmögliche medizinische Betreuung wünschen und gleichzeitig den Komfort, die Ruhe und Privatsphäre eines Ein- oder Zweibettzimmers wünschen, ist der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung durchaus sinnvoll.