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    Marathonlauf zum Smart Hospital

    Startlinie

    Die Digitalisierung der Kliniken nimmt Fahrt auf. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) mit einer Förderung von 4,3 Milliarden Euro war der Startschuss, den auch der VKD seit Jahren gefordert hat. Während Smartphones zum Alltag gehören, sind Kliniken noch in der Basisdigitalisierung, scannen Papierakten oder bauen das WLAN aus, das es privat schon vor 20 Jahren gab.

    Dr. Josef Düllings

    Präsident des VKD –
    Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.

    Start in Zeitlupe

    Nach Verabschiedung des KHZG im September 2020 haben viele Kliniken sofort losgelegt und ihre Projekte priorisiert. Frist zur Einreichung beim Land war September 2021. Unter anderem geht es um

    • digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation möglichst ohne Medienbrüche mit Bereitstellung just in time auch für andere Leistungserbringer in der Klinik,
    • digitale, klinische Entscheidungsunterstützung im Behandlungsprozess,
    • Arrivalboards: Daten des Rettungsdienstes sollen vor der Patientenaufnahme im Schockraum der Kliniken verfügbar sein. Freie Kapazitäten der Kliniken sollen digital transparent gemacht werden.
    • Erhöhung der Patientensicherheit durch digitales Medikationsmanagement,
    • Ausbau telemedizinischer Anwendungen für Patienten.

    Nach Weiterleitung der Projekte vom Land zum Bund kann dieser jetzt abschlie-ßend entscheiden. Danach müssen die Projekte ausgeschrieben und mit Koopera-tionspartnern vereinbart werden. Dies dürfte sich bis Ende 2022 hinziehen. Wenn alles gut läuft, können die Kliniken im ersten Halbjahr 2023 starten. Damit sind zwei Jahre verstrichen.

    Marathonlauf mit Sturzgefahr

    Ab 2025 drohen den Kliniken allerdings schon Strafzahlungen von bis zu zwei Prozent ihrer Erlöse, wenn sie die IT-
    Standards des KHZG nicht einhalten. Dabei werden nicht
    alle Kliniken ihre Projekte gefördert bekommen. Zwei Prozent sind schon ein Absturz, da die Klinikfinanzierung ohnehin auf Kante genäht ist. Insbesondere wird die gesetzliche Zuständigkeit der Länder zur Zahlung der Investitionskosten nicht eingehalten. Die Lücke hat sich allein in den letzten zehn Jahren um weitere 40 Milliarden Euro vergrößert.

    Wie viel Zukunft bleibt?

    Man kennt das aus der Vernachlässigung von Schulen, Bundeswehr oder Deutscher Bahn. Die Deutsche Bahn darf bis 2030 allerdings über 80 Milliarden Euro in die Sanierung ihres Netzwerks und 40 Milliarden Euro unter anderem in die Digitalisierung investieren (RND 27.09.2019). Ähnliche Summen kennt man für die Krankenhausversorgung der Bevölkerung nicht. Dabei sagen wir immer: Gesundheit ist das höchste Gut. Aber man ist ja schon mit Applaus zufrieden.

    Die Verknappung auf dem Fachkräftemarkt durch die massiv gestiegene Nachfrage wird zu vermehrten Abwerbungen der ohnehin raren IT- und Technikexperten im Krankenhausumfeld führen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Markt der klinischen Lösungsanbieter sehr begrenzt ist. Hier muss mit Ressourcenengpässen und Nichteinhaltung von Terminen auch bei Auftragnehmern gerechnet werden.

    Als VKD appellieren wir an den Gesetzgeber, die Fristen zu strecken und die bestehenden Handlungszwänge der Praxis zu berücksichtigen. Zudem setzt eine nachhaltige Digitalisierung nach internationalen Vergleichen eine weitere Förderung von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr über die nächsten fünf Jahre voraus.

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