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    Nebenwirkungen offen ansprechen und melden

    Foto: Antonio Guillem via Shutterstock

    Es passiert immer wieder: Ein Patient holt das verordnete Medikament aus der Apotheke; doch nach einem Blick auf die lange Nebenwirkungsliste in der Packungsbeilage verzichtet er auf die Einnahme und damit auf die Behandlung. Oder eine Patientin nimmt zwar die ersten Tabletten noch ein, bricht dann aber die Therapie ab. Denn die Übelkeit (oder das Brennen oder Herzrasen), die sie am dritten Behandlungstag empfindet, hält sie für eine Nebenwirkung. Beide sprechen mit niemandem darüber.


    Dabei würde reden helfen! Patienten haben jedes Recht, sich beim Arzt oder in der Apotheke die Packungsbeilage erklären zu lassen. Dann erfahren sie beispielsweise, dass neun von zehn Personen selbst eine als häufig bezeichnete Nebenwirkung niemals erleben werden. Und wer vermutet, unter einer Nebenwirkung zu leiden, spricht am besten mit dem Arzt darüber. Dabei stellt sich womöglich heraus, dass sich das Erlebte durch eine Dosisänderung oder die Umstellung auf ein anderes Medikament vermeiden oder lindern lässt. 

    Wer vermutet, eine noch nicht verzeichnete Nebenwirkung oder eine bekannte Nebenwirkung besonders heftig zu erleben, sorgt am besten dafür, dass auch die Arzneimittelbehörden und der Hersteller davon erfahren. Dafür kommen insbesondere die folgenden Wege in Betracht: 

    Man kann Arzt oder Ärztin bitten, die Nebenwirkung zu melden, oder das Personal einer Apotheke; man kann die Nebenwirkung online unter www.nebenwirkungen.pei.de direkt an die Arzneimittelbehörden melden; oder man kontaktiert dafür den Hersteller (Telefonnummer in der Packungsbeilage).

    Auf jedem dieser Wege gelangt die Meldung rasch in die großen Nebenwirkungsdatenbanken der EU und der Weltgesundheitsorganisation. Dort werden sie von Experten der Arzneimittelbehörden und Hersteller fortlaufend ausgewertet und geprüft: Gibt es Anzeichen für Risiken oder dafür, dass ein bestimmtes Medikament häufig falsch angewendet wird? Falls ja, geben die Behörden und Unternehmen den Ärzten, Apothekern und Patienten Hinweise zur Vermeidung von Anwendungsfehlern oder legen notfalls fest, bei welchen Patienten ein bestimmtes Medikament künftig nicht mehr verordnet werden soll. 

    Keine Meldung kann zurückgewiesen werden, nur weil sie auf einer Vermutung beruht oder weil sie zu banal erscheint oder einen weiteren Fall einer schon bekannten Nebenwirkung darstellt.

    Also: Wer Nebenwirkungen anspricht und meldet, hilft sich damit nicht nur selbst, sondern kann auch noch etwas für andere tun, die in einer ähnlichen Situation sind. 

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