Unsere Knochen bilden das Gerüst unseres Körpers und machen ihn damit beweglich und stabil zugleich. Bei jedem einzelnen Schritt werden 63 Knochen im Becken, den Beinen und Füßen in Bewegung gesetzt. Gleichzeitig schützen sie unsere inneren Organe vor Schäden und sind für die Produktion von Blutzellen verantwortlich.
Diese werden im Knochenmark gebildet, einem netzartigen, stark durchbluteten Gewebe, das die Hohlräume im Innern der Knochen ausfüllt. Ein Knochen besteht also aus lebendem Gewebe und ist von Blutgefäßen und Nerven durchzogen. Genau das macht einen Knochenbruch auch so schmerzhaft.
Welche Möglichkeiten hält die Medizin aber für uns bereit, wenn ein Knochenbruch nicht mit den üblichen Hilfsmitteln geheilt werden kann oder ein Knochen durch Krankheiten wie Osteoporose, auch Knochenschwund genannt, seine Festigkeit und Stabilität und damit seine wichtige Funktion für unseren Körper verliert? Was passiert, wenn ein oder mehrere Knochen durch einen Unfall, einer Entzündung oder einen Knochentumor irreparabel geschädigt sind?
Rund zwei Drittel aller Verstorbenen kommen somit für eine Gewebespende in Betracht.
Hier kann eine Transplantation fehlende Knochenteile ersetzen oder Lücken im Knochengewebe auffüllen. Soweit es möglich ist, wird das Knochengewebe aus einem Knochen des Patienten, der von seiner Statik her einen kleinen Materialverlust verkraftet, entnommen und auf ihn rückübertragen.
Ist eine autologe Spende nicht möglich, muss eine allogene Knochentransplantation erfolgen. Davon werden deutschlandweit etwa 30.000 pro Jahr durchgeführt. Das Gewebe hierfür hat eine andere Person gespendet.
Im Gegensatz zur Organspende ist bei einer Gewebespende nicht die Feststellung des unumkehrbaren Hirntods Voraussetzung für eine Gewebeentnahme. Da Gewebe nicht wie Organe für eine Transplantation weiterhin durchblutet werden müssen, können Gewebe auch bei Menschen entnommen werden, die an einem Herz-Kreislauf-Versagen, also einem klinischen Tod verstorben sind.
Rund zwei Drittel aller Verstorbenen kommen somit für eine Gewebespende in Betracht. Allerdings muss der Spender vor seinem Tod eine ausdrückliche Zustimmung zur Gewebespende erteilt haben. Wer schon im Besitz eines Organspendeausweises ist, stimmt damit gleichzeitig der Gewebeentnahme zu.