Durch die Richtung der Krafteinwirkung kommt es zur beugeseitigen Abkippung des Kopfes. Die Diagnose wird anhand eines Röntgenbildes gestellt, auf dem auch das Ausmaß der beugeseitigen Abkippung in Winkelgraden bestimmt wird.
Eine Verdrehung oder Achsenabweichung des Fingers wird klinisch durch die Streckung und Beugung der Finger überprüft. Bei der primären Behandlung müssen grundsätzlich alle Drehfehlstellungen oder seitlichen Verkippungen beseitigt werden, da es sonst zur vermehrten Abspreizung des Kleinfingers respektive dem Über- oder Unterkreuzen unter den Ringfinger beim Faustschluss mit entsprechender Funktionsbehinderung kommt.
Demgegenüber können große isolierte Abkippungen zur Beugeseite toleriert werden, da sie kaum zu einer Funktionseinschränkung führen. Eine Verkippung von mehr als 50 Grad kann allerdings mit einem auffallenden und eventuell ästhetisch störenden Verlust der Prominenz des Kopfes des fünften Mittelhandknochens beim Faustschluss einhergehen.
In der Regel ist der Knochen nach sechs Wochen ausgeheilt und kann voll belastet werden.
Auch kann der zur Beugeseite verkippte Kopf des fünften Mittelhandknochens in der Hohlhand beim kraftvollen Zugreifen stören. Bei fehlender Achsenabweichung und geringer Abkippung wird konservativ ohne Manipulation des Bruchs behandelt.
Nach einer notwendigen Einrichtung des Knochens erfolgt anschließend eine operative Stabilisierung des Bruchs durch Drähte, die in den Markraum des Knochens eingebracht werden.
Nach der Operation werden wie bei der nicht operativen Behandlung alle Fingergelenke und das Handgelenk sofort beübt und es erfolgt lediglich ein Schutz für vier Wochen im Mittelhandbereich durch eine Schiene. In der Regel ist der Knochen nach sechs Wochen ausgeheilt und kann voll belastet werden.